ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON WANDERINA
PDF - AGB WANDERINA
|
|
1. Anmeldung und Bezahlung
Der Vertrag zwischen Ihnen und Wanderina kommt mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande und wird wirksam. Sie erhalten darauf eine schriftliche Bestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung durch Wanderina ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung einer Mehrtageswanderung sowie bei eintägigen Exkursionen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von Wanderina schriftlich bestätigt worden sind.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wanderina.
2. Pauschalpreis
Der Pauschalpreis enthält alle Leistungen, die auf der Website von Wanderina oder in einer Offerte bzw. in einem Vertrag geregelt sind. Zusatzleistungen werden dem Kunden verrechnet.
Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer) bei Unterkunft in Doppel- oder Mehrbettzimmern bzw. Matratzenlager.
3. Foto- und Videoaufnahmen
Als Teilnehmer von Angeboten bei Wanderina erklären Sie sich einverstanden , dass während Wanderungen und sonstigen Outdooraktivitäten fotografiert oder gefilmt wird. Das Bildmaterial ist Eigentum der jeweiligen Fotografen. Diese Verpflichten sich, keine Fotos oder Videos zu veröffentlichen, ohne die abgebildeten Personen vorgängig um Erlaubnis zu fragen. Wanderina ist berechtigt, schöne Bilder für die Homepage www.wanderina.ch , Dokumentationen sowie die Facebookseite von Wanderina zu nutzen.
4. Annullierung und Umbuchung
4.1 Durch Sie:
Bei eintägigen Exkursionen ist grundsätzlich keine Rückerstattung möglich. Für alle anderen Angebote sind Annullierungen erst gültig, wenn sie schriftlich bei Wanderina eingehen. Hier wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person erhoben, auch wenn Sie noch nicht im Besitze der schriftlichen Bestätigung sind, die Buchung jedoch mündlich oder schriftlich getätigt wurde. Die Bearbeitungsgebühr wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Zur Deckung der Unkosten von Wanderina werden weiter folgende Kosten verrechnet:
bis 91 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
bis 61 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
bis 31 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
14 – 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
(als Stichtag gilt der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullation).
Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügen Sie nicht über die notwendigen Reisepapiere (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.) und können deshalb die Reise nicht antreten, ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet. Sind Sie nicht in der Lage, die Reise anzutreten, können jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, erhebt Wanderina lediglich die Bearbeitungsgebühr. Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung.
4.2 Durch Wanderina:
Wird eine Wanderung oder Reise auf Grund äusserer Bedingungen die eine Durchführung verhindern (z.B Wetter, höhere Gewalt...) oder wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, so kann Wanderina auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen
5. Programmänderungen
Wanderungen von Wanderina finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Auch in Ihrem Interesse behält sich Wanderina jedoch vor, umfassende Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich Wanderina, Ihnen möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit Umbuchungen in andere Gebiete einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, haben Sie das Recht, bei voller Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten. Es ist Wanderina des Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.
6. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung oder sind sie mangelhaft, äussern Sie Ihre Unzufriedenheit unverzüglich noch während der Wanderung / Reise bei der Wanderleiterin. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, verlangen Sie von der Wanderleiterin eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beanstandung. Ihre Beanstandungen und allfällige Ansprüche auf Schadenersatz müssen spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich geltend gemacht werden.
7. Sicherheit
Die Wanderleiterin ist verantwortlich für die Sicherheit ihrer Kunden. Daher behält sie sich das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlicher Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung oder Rückerstattung verlangt werden.
8. Versicherung
Wanderina Angebote schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Der persönliche und genügende Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden. Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung und einer Reiseversicherung mit eingeschlossenen Rettungs- und Reiseabbruchkosten wird dringend empfohlen. Für Wanderungen in der Schweiz empfiehlt sich zudem eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA.
9. Haftung und Schadenersatz
Wanderina verfügt über eine Bewilligung als Wander- und Schneeschuhleiterin und ist gegen Berufshaftpflichtansprüche bis zu einer Summe von CHF 10 Millionen pro Ereignis versichert. Wanderina bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit. Trotzdem ist ein Restrisiko nie vollständig ausschliessbar. Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Risiken von Wander– und Outdooraktivitäten. Auf Wanderungen und bei sonstigen Outdooraktivitäten im Gelände und ggf. abseits von markierten Wegen, werden Sie mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals vorhersehbar sind. Wanderina haftet nicht für Unfälle, die nicht auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen. Wanderina haftet insbesondere nicht, wenn die Erfüllung des Vertrages nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann und auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, das Wanderina trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht oder Haftung durch Wanderina ausgeschlossen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und Wanderina unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel (BS-CH).
Riehen, 12. Februar 2019
Der Vertrag zwischen Ihnen und Wanderina kommt mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande und wird wirksam. Sie erhalten darauf eine schriftliche Bestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung durch Wanderina ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung einer Mehrtageswanderung sowie bei eintägigen Exkursionen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von Wanderina schriftlich bestätigt worden sind.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wanderina.
2. Pauschalpreis
Der Pauschalpreis enthält alle Leistungen, die auf der Website von Wanderina oder in einer Offerte bzw. in einem Vertrag geregelt sind. Zusatzleistungen werden dem Kunden verrechnet.
Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer) bei Unterkunft in Doppel- oder Mehrbettzimmern bzw. Matratzenlager.
3. Foto- und Videoaufnahmen
Als Teilnehmer von Angeboten bei Wanderina erklären Sie sich einverstanden , dass während Wanderungen und sonstigen Outdooraktivitäten fotografiert oder gefilmt wird. Das Bildmaterial ist Eigentum der jeweiligen Fotografen. Diese Verpflichten sich, keine Fotos oder Videos zu veröffentlichen, ohne die abgebildeten Personen vorgängig um Erlaubnis zu fragen. Wanderina ist berechtigt, schöne Bilder für die Homepage www.wanderina.ch , Dokumentationen sowie die Facebookseite von Wanderina zu nutzen.
4. Annullierung und Umbuchung
4.1 Durch Sie:
Bei eintägigen Exkursionen ist grundsätzlich keine Rückerstattung möglich. Für alle anderen Angebote sind Annullierungen erst gültig, wenn sie schriftlich bei Wanderina eingehen. Hier wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person erhoben, auch wenn Sie noch nicht im Besitze der schriftlichen Bestätigung sind, die Buchung jedoch mündlich oder schriftlich getätigt wurde. Die Bearbeitungsgebühr wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Zur Deckung der Unkosten von Wanderina werden weiter folgende Kosten verrechnet:
bis 91 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
bis 61 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
bis 31 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
14 – 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
(als Stichtag gilt der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullation).
Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügen Sie nicht über die notwendigen Reisepapiere (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.) und können deshalb die Reise nicht antreten, ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet. Sind Sie nicht in der Lage, die Reise anzutreten, können jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, erhebt Wanderina lediglich die Bearbeitungsgebühr. Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung.
4.2 Durch Wanderina:
Wird eine Wanderung oder Reise auf Grund äusserer Bedingungen die eine Durchführung verhindern (z.B Wetter, höhere Gewalt...) oder wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, so kann Wanderina auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen
5. Programmänderungen
Wanderungen von Wanderina finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Auch in Ihrem Interesse behält sich Wanderina jedoch vor, umfassende Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich Wanderina, Ihnen möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit Umbuchungen in andere Gebiete einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, haben Sie das Recht, bei voller Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten. Es ist Wanderina des Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.
6. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung oder sind sie mangelhaft, äussern Sie Ihre Unzufriedenheit unverzüglich noch während der Wanderung / Reise bei der Wanderleiterin. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, verlangen Sie von der Wanderleiterin eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beanstandung. Ihre Beanstandungen und allfällige Ansprüche auf Schadenersatz müssen spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich geltend gemacht werden.
7. Sicherheit
Die Wanderleiterin ist verantwortlich für die Sicherheit ihrer Kunden. Daher behält sie sich das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlicher Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung oder Rückerstattung verlangt werden.
8. Versicherung
Wanderina Angebote schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Der persönliche und genügende Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden. Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung und einer Reiseversicherung mit eingeschlossenen Rettungs- und Reiseabbruchkosten wird dringend empfohlen. Für Wanderungen in der Schweiz empfiehlt sich zudem eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA.
9. Haftung und Schadenersatz
Wanderina verfügt über eine Bewilligung als Wander- und Schneeschuhleiterin und ist gegen Berufshaftpflichtansprüche bis zu einer Summe von CHF 10 Millionen pro Ereignis versichert. Wanderina bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit. Trotzdem ist ein Restrisiko nie vollständig ausschliessbar. Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Risiken von Wander– und Outdooraktivitäten. Auf Wanderungen und bei sonstigen Outdooraktivitäten im Gelände und ggf. abseits von markierten Wegen, werden Sie mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals vorhersehbar sind. Wanderina haftet nicht für Unfälle, die nicht auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen. Wanderina haftet insbesondere nicht, wenn die Erfüllung des Vertrages nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann und auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, das Wanderina trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht oder Haftung durch Wanderina ausgeschlossen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und Wanderina unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel (BS-CH).
Riehen, 12. Februar 2019